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NEU - Narrenpatenschaft für minderjährige Nichtmitglieder

In der Vergangenheit haben sich Nichtmitglieder immer wieder erkundigt, ob ihre Kinder bei Veranstaltungen des Narrenvereins, insbesondere Umzügen mitwirken könnten. Auf Grund vieler rechtlicher Hürden haben wir dies bisher leider ablehnen müssen. Nach wie vor ist die Situation nicht völlig geklärt und wir arbeiten weiterhin an einer rechtssicheren Lösung.

Bis dahin haben wir für diese Saison einen Versuch ins Leben gerufen.

 

GRUNDSATZ:

Eine Veranstaltungsteilnahme ist nach wie vor nur möglich, sofern Eltern ihre Kinder bei den Veranstaltungen begleiten und jederzeit greifbar sind.

 

Narrenpatenschaft - die Idee:

Um dem Narrensamen in Güttingen den Einstieg ins Vereinsleben zu ermöglichen, lässt der Narrenrat für die Saison 2025 eine sogenannte "Narrenpatenschaft" zu. Hier können Nichtvereinsmitglieder mit fasnetbegeisterten Kindern auf "Narrenpaten" aus dem Kreis des Narrenvereins zurückgreifen.

Narrenpaten dürfen ausschließlich Vereinsmitglieder des NVG sein, welche mind. 25 Jahre alt sind. Die Narrenpatenschaft ist innerhalb des Vereins freiwillig. D.h. es gibt keine festen Paten und es obliegt Ihnen einen geeigneten und gewillten Paten zu finden. Die Paten übernehmen für die Veranstaltungsdauer die Aufgaben der Erziehungsberechtigten analog dem landläufig bekannten 'Muttizettel'.

Über die Veranstaltungsteilnahme Ihres Kindes befindet der Narrenrat, in letzter Instanz die Präsidentin/der Präsident oder die Vertretung. Dabei wird immer eine Einzelfallentscheidung getroffen. Dabei fließen Aspekte wie z.B. Bekanntheit der Familie/des Kindes; Leumund; Beitrittsprognose; Beziehung zu den Narrenpaten u.v.m. in die Bewertung ein. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme ist angesichts verschiedener Unwägbarkeiten (wie z.B. Veranstaltungsort, Zeit, Dauer, aber auch trotz bereits erfolgter Teilnahme an anderen Veranstaltungen) ausgeschlossen.

 

Näheres zu den Bedingungen kann u.a. dem zum Download angehängten Formular entnommen werden. Für jede geplante Teilnahme ist ein separates Formular auszufüllen.

WICHTIG: Die Eltern haben ihre Kinder auf die Weisungsbefugnis der Paten hinzuweisen. Nichtbefolgen von Vereinbarungen oder Anweisungen führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und einer grundsätzlichen Teilnahmesperre bis zum Ende der kommenden Fasnet-Saison.

 

Für Rückfragen steht der Vizepräsident gerne persönlich oder per Mail zur Verfügung.

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Formular Narrenpatenschaft NVG
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Veranstaltungsteilnahme für minderjährige Nichtmitglieder
2024_NVG_Einverständnis_Minderjährige.pd
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